Die Einschränkungen werden täglich umfassender, denen Nicht-Geimpfte unterworfen werden. Jetzt sollen sie sogar von der Versorgung mit Lebensmitteln ausgeschlossen werden. Ob dies Rechtens ist, sollte endlich einmal geprüft werden. Obwohl bei der meist politisch abhängigen deutschen Justiz wird auch das nicht viel bringen.
Einzelhändler in Hessen dürfen künftig auf die 2G-Regel für ihre Kunden setzen, also nur noch Geimpfte oder Genesene hereinlassen. Dieses 2G-Optionsmodell wird auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet, wie die Landesregierung am Dienstag zu den neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts mitteilte.
„Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, kommentierte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) laut Mitteilung. „Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten“.
2G-Regel in Hessen auch für Supermärkte zulässig
Ungeimpfte von der GRUNDVERSORGUNG ausgeschlossen?
In der Mitteilung der Staatskanzlei hieß es, die 2G-Option sei „auf Wünsche aus der Branche hin“ ausgeweitet worden. Bislang konnten Betreiber im Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich bereits die 2G-Regel in Hessen anwenden. Wer nur Geimpfte und Genesene in seine Räume oder Läden lässt, darf auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichten.
Die Corona-Schutzverordnung wurde zudem um weitere neue Regelungen ergänzt. So können Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfunden, Zugangskontrollen sind nicht erforderlich. Generell gilt für Volksfeste: Sie können ohne Genehmigung bestimmter Personenzahlen durchgeführt werden.
Strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte im Gesundheitsbereich
Zu den neuen Corona-Regeln gehört außerdem, dass in Alten- und Pflegeheimen bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr gilt. Stattdessen sollen individuell erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Strengere Regelungen sieht die Verordnung auch vor: Ungeimpftes Krankenhauspersonal muss sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. In Schulen gilt: Maske auf am Sitzplatz und tägliche Tests unmittelbar nach einem positiven Schnelltest etwa eines Mitschülers – und nicht erst nach der Bestätigung durch einen genaueren PCR-Test.
Bouffier appellierte mit Blick auf das Ende der kostenlosen Corona-Tests für viele Bürgerinnen und Bürger, sich gegen das Virus impfen zu lassen: Hessen sei bislang gut durch den Herbst gekommen. „Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden.“ Den größten Schutz biete eine Impfung. „Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen.“