Werden NSU Angeklagte anders behandelt als IS Täter? Der Verdacht drängt sich auf. Während man Zschäpe zu Lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt hat, muss die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. nur zehn Jahre in Haft. Im Irak hatte sie mit ihrem Ehemann jesidische Kriegsgefangene als Sklaven gehalten und ein Kind (5) verdursten lassen. Ihr war dies nachzuweisen, Zschäpe dagegen wurde als Mittäterin und Mitwisserin verurteilt, da ihr eine direkte Beteiligung an einem Mord nicht nachzuweisen war.

Beide Prozesse fanden vor dem Oberlandesgericht München statt.

Nebenkläger im Zschäpe Prozess – Druck aus der Türkei für ein besonders hartes Urteil?

Im Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin war das erste Verfahren weltweit, in dem die Verbrechen der Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) gegen die Jesiden aufgeklärt werden sollen.

Das deutsche Gericht verurteilte die 30-Jährige aus Lohne in Niedersachsen am Montag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten Kriegsverbrechen – und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Die Bundesanwaltschaft warf der deutschen Konvertitin vor, unter der Herrschaft des «Islamischen Staates» im Irak dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der prallen Sonne ankettete und verdursten liess.

Versklavte Mutter musste zusehen

Ehemann Taha Al-J. – der IS-Kämpfer steht mittlerweile ebenfalls vor Gericht in Deutschland – hatte das Mädchen zuvor für einige Hundert Dollar auf einem Sklavenmarkt gekauft; er und Jennifer W. hielten die Fünfjährige als Sklavin in ihrem Haus in Falluja.

Kurz vor Prozessbeginn im April 2019 war es zu einer überraschenden Wendung gekommen: Einer jesidischen Hilfsorganisation war es gelungen, die Mutter des toten Kindes ausfindig zu machen.

Von Amal Clooney vertreten

Die Frau war ebenfalls Sklavin im Haushalt von Jennifer W. und ihrem Mann gewesen und hatte mit ansehen müssen, wie ihre Tochter starb. Die Jesidin trat als Zeugin im Prozess auf, aber auch als Nebenklägerin – vertreten unter anderem vom Team der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney, der Ehefrau von Hollywoodstar George Clooney.

Die 2014 in den Irak gereiste Jennifer W. hatte während des Prozesses nicht bestritten, sich damals der Jihadistenmiliz IS angeschlossen zu haben. Allerdings bestritt sie eine Mitverantwortung an dem Tod der Fünfjährigen. Ihre Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Sie wollte zurück, obwohl es längst vorbei war

Jennifer W. war 2018 festgenommen worden, als sie sich zusammen mit ihrer Tochter auf den Weg nach Syrien machte – bereits zum zweiten Mal, und obwohl die IS-Terrormiliz damals militärisch längst ums Überleben kämpfte (20 Minuten war vor Ort).

Zunächst war W. 2016 in der Türkei festgenommen worden, als sie auf der deutschen Botschaft in Ankara neue Ausweispapiere beantragen wollte. Die Schwangere wurde nach Deutschland abgeschoben, wo sie ihr Kind bekam, auf freiem Fuss lebte, aber unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden stand.

V-Mann schnitt mit

Die hielten fest, dass W. der Ideologie des IS weiterhin anhing. Die Konvertitin hielt sich in radikalen jihadistischen Internet-Foren auf und kümmerte sich als Administratorin einer Facebook-Gruppe um inhaftierte IS-Anhänger und -Anhängerinnen, wie deutsche Medien berichten.

Im Juni 2018 wollte sie erneut ins Kernland des IS und brach mit ihrer kleinen Tochter von Niedersachsen nach Syrien auf. In Bayern war die Reise zu Ende: Jennifer W. wurde festgenommen. Zuvor hatte sie sich einem V-Mann anvertraut – und ihm auch die Geschichte vom Tod des jesidischen Mädchens erzählt. Die Anklage stützte sich auch auf ihre eigenen, mitgeschnittenen Schilderungen gegenüber dem verdeckten Ermittler.

Extrem bis zum Schluss

Vor Gericht trat Jennifer W. stets westlich gekleidet auf. Doch im Prozess konnte leicht gezeigt werden, wie brainwashed die IS-Anhängerin war. «Abbildung 19 zeigt rollende Köpfe», so ein Beamter vor Gericht zu Bildern von Enthauptungen, die sich auf W.s Handy und Computer befunden hatten.

Eine Polizistin sagte aus, dass bei der Auswertung der elektronischen Daten «alles dabei» gewesen sei. Auch Suchen wie «Wie bringe ich mich am besten um und nehme viele Menschen mit». Dazu habe man auf dem Computer der Angeklagten die Anleitung für den Bau einer Schnellkochtopf-Bombe gefunden.

Im Irak, so machte der Prozess auch klar, war die deutsche Konvertitin kein Heimchen am Herd gewesen. Sie war bewaffnet, trug eine Sprengstoffweste und gehörte der Sittenpolizei des IS an, die darüber wachte, dass andere Frauen die Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhielten.

Politisches Urteil gegen Zschäpe? Oder wie ist das Strafmass sonst erklärbar?

Damit erscheint das Urteil gegen Beate Zschäpe durchaus ein. politisches Urteil mit einem völlig überzogenen Strafmass. Solche Urteile sind für einen Rechtssaat unproduktiv und erschüttern das Vetrauen in diesen Rechtstaat. Laut Grundgesetz sind vor dem Gesetz alle gleich und Gleiches darf nicht Ungleich und Ungleiches nicht Gleich behandelt werden. Eine Strafe gegen Barbara Zschäpe zu verhängen war absolut notwendig. Ein vielleicht auf Druck der Türkei entstandenes politisches Urteil auszusprechen, stört den Rechtsfrieden.

Offenbar hat die Jessiden keine Lobby, um in diesem Fall auch Druck auf das Gericht auszuüben, damit dieses zumindest ein angemessenes Urteil verhängt hätte. Lebenlang wäre hier angemessen gewesen. Und in diesem Fall sicherlich auch eine bsondere Schwere der Schuld mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Gerade bei dem gezeigten Verhaltend er grausamen Täterin. Man darf sich wundern und hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht.

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