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Die geforderte Zwangsimpfung gegen COVID19 ein Skandal?
Der Montag hat in einem ausführlichen Bericht (erscheinen am 28. August 2021) sich einmal ausführlich mit Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der inzwsichen schon fast obligatorischen Impfung gegen COVID19 beschäftigt.
COVID19 Impfungen besonders gefährlich? Derzeit stellt man sich bei Impfungen gegen CVID19 darauf ein ständig weitere Injektionen zu bekommen. Die dritte (Auffrischimpfung) steht inzwischen weltweit bereits fest. Und wenn man dann kritisch nachfragt nach Nebenwirkungen und Langzeitfolgen wird schnell abgewiegelt. Man wird als Impfgegner, Volksschädling oder Corona Leugner bezeichnet. Dabei sind die meisten Menschen, die diese kritischen Fragen stellen, sind weder das Eine noch das Andere schon gar nicht das Dritte. Sie wünschen sich einfach nur fundierte Informationen und Aufklärung, damit sie auf Basis von Fakten ihre ganz persönliche Entscheidung treffen können. Da sind die bekannt gewordenen Verträge zwischen den Pharmalieferanten und den Regierungen nicht gerade hilfreich. Enthalten sie doch hauptsächlich eines – jeden Haftungsausschluss für die Hersteller wie Biontech, Pfizer, Johnson & Johnson, Astra Zeneca oder Moderna.
So möchte zum Beispiel Hamburg ab morgen mit einem 2G-Optionsmodell möchte Hamburg ab sofort noch mehr Normalität in den Alltag bringen. Doch es gibt Kritik – auch weil Kinder benachteiligt werden.
Seit Anfang der Woche gilt bundesweit 3G. Dies bedeutet, nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten Zutritt zu vielen öffentlichen Räumen. Bei Verstößen drohen saftige Geldbußen. Hamburg geht noch einen Schritt weiter, hier gilt ab dem heutigen Samstag ein Optionsmodell: Veranstalter und Gastronomen können sich für 3G oder für 2G entscheiden.
Der Sonderweg 2G des rot-grünen Senats der Hansestadt setzt dann fast alle Corona-Auflagen außer Kraft – wenn eben nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind. Für die Gastronomie, für Kinos, Theater, Museen, Zoos und auch Religionsgemeinschaften bedeutet dies, dass es keine Kapazitätseinschränkungen mehr gibt. Auch das Abstandsgebot und die Testpflicht in geschlossenen Räumen sind aufgehoben, sogar die Sperrstunde fällt.
1Gastronomie unter Druck von 2G
Wer etwa als Gastronom mitmachen möchte beim Modell 2G, muss sich über eine Webseite anmelden. Wie viele sich dafür entscheiden werden, ist nicht abzusehen. Der Fernsehkoch Steffen Henssler beispielsweise sagte am Freitag, dass für seine Restaurants in Hamburg weiter 3G gelten werde. Zu berücksichtigen ist bei dem 3G-Modell, dass die Schnelltests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig werden.
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) begründete die Entscheidung des Senats für 2G damit, dass Geimpfte und Genesene im Vergleich zu den Ungeimpften keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen hätten. Er verwies darauf, dass die Inzidenz in der Gruppe der Ungeimpften deutlich höher sei.
„Für diejenigen, für die die Pandemie selbst keine Rolle mehr spielt und die aber auch keinen wesentlichen Beitrag zur Pandemie leisten, ist es auch rechtlich nicht mehr geboten, sie mit derselben Beschränkung zu belegen wie alle anderen“, sagte Tschentscher – und fügte an: „Das werden wir in ganz Deutschland erleben.“
Aus Sicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist das Hamburger 2G-Modell unproblematisch. Indem etwa Gastronomen künftig ausschließlich Geimpfte und Genesene in ihren Lokalen zuließen, werde das Hausrecht ausgeübt, sagte die Ministerin im ZDF. In der Pandemie seien Gastronomen bisher stark von Einschränkungen betroffen gewesen. Bei der Anwendung der 2G-Regelung bestehe die Chance auf weniger Ansteckungsgefahr in Lokalen.
Dass der Staat 2G vorschreibt, hatte die Ministerin am vergangenen Wochenende ausgeschlossen. „Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Sie sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung für Ungeimpfte mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte. „Es macht einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit sagt, ,bei mir werden nur Geimpfte und Genesene bedient’, oder ob der Staat so etwas vorgibt.“
Außerdem dürfe ein Arbeitgeber keinen Mitarbeiter entlassen, sollte er sich einer Impfung verweigern. „Aber es ist durchaus vorstellbar, dass der Arbeitgeber diesen ungeimpften Beschäftigten andere Aufgaben zuweisen kann“, sagte Lambrecht.
Mehr Infos zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der Corona Impfung im Vergleich zu anderen Impfungen finden Sie auf DER MONTAG!
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