Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Wolfgang Schmidt eingeleitet, den Staatssekretär von Finanzminister Olaf Scholz – wegen eines Tweets, den der Spiegel fragwürdig, der Montag einen Versuch der Aufklärung nennt. Nun hat sich Schmidt auf Twitter erklärt.
Nach eingeleiteten Ermittlungen gegen ihn zeigt sich der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Wolfgang Schmidt, zuversichtlich, dass sich »Vorwürfe schnell ausräumen lassen«. Dass gegen Beschäftigte des Ministeriums ermittelt werde, sei ein »falscher Eindruck«, schrieb Schmidt auf Twitter. Die Öffentlichkeit solle sich »selber ein Bild von den Fakten machen«.
Wie ich der Presse entnehmen konnte, soll die Staatsanwaltschaft in Osnabrück ein Verfahren wegen eines Tweets von mir vom 12. September 2021 gegen mich eingeleitet haben. Weiter heißt es in dem Bericht, dass das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden sei, /2— Wolfgang Schmidt (@W_Schmidt_) September 14, 2021
Auf Schmidts Twitteraccount war teilweise ein Gerichtsbeschluss über eine Durchsuchung im von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz geführten Finanzministerium veröffentlicht worden. Nach Angaben der Osnabrücker Staatsanwaltschaft ist mit dem Tweet der Anfangsverdacht von »Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen« gegeben.
Der entsprechende Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs verbietet es laut Osnabrücker Staatsanwaltschaftssprecher, Dokumente aus Ermittlungsverfahren, etwa Durchsuchungsbeschlüsse, öffentlich zu machen, bevor sie vor Gericht verhandelt werden.
Wortwörtlich:
§ 353d
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Fassen wir zusammen: Auch wenn man kein Fan von Olaf Scholz, ist man auch kein Fan von einer teilweise falschen Berichterstattung auf Basis von interessengelenkten Pressemitteilungen von Staatsanwaltschaften.
Und so manchen Beschuldigter würde nur zu gerne öffentlich machen, dass er willkürlich von Ermittlungsbehörden verfolgt, das Ermittlungen voreingenommen erfolgen, oftmals gar nicht, dass Richter Haftbefehl auf Basis unwahrer Behauptungen erlassen und andere Richter gar in ihre Beschlüssen die Gesetze Deutschlands missachten. Und dann würde so manchen Staatsanwaltschaft ganz schnell zurückrudern, so mancher Richter nachdenken, ob er sich der öffentliche Häme weiter aussetzen will und so mancher Ermittlungsbeamter fieberhaft nach einer Erklärung für seine verantwortungsloses Handeln suchen.
Damit all dies nicht geschieht schützt das Gesetz nicht die Unschuldigen sondern die Ermittler. Denn so lange man seinen Fall nicht vor Gericht verhandelt bekommt, darf man all dieses wunderschöne und oftmals auch die Unfähigkeit entlarvende Material nicht veröffentlichen. Dafür darf aber die Ermittlungsbehörde durch ihre Pressesprecher/innen schon einmal beginnen ihre Sichtweise der Dinge darzulegen.
Dazu gibt es den
§ 344
Verfolgung Unschuldiger
(1) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. | einem Bußgeldverfahren oder | |
2. | einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren |
berufen ist. 3Der Versuch ist strafbar.
Wurde jemals jemand nach diesem Paragraphen in Deutschland verurteilt. Zahlen sind dazu nicht zu finden. Wen wundert es? Unsere Staatsanwälte sind nach BGH die objektivste Behörde der Welt und unsere unsere Richter faktisch unfehlbar. Schliesslich werden sie auf Lebenszeit ernannt. Kein Pabst ist so lange im Amt wie unsere Richter.Zur Ablenkung zeigen die Mainstream Medien immer mal auf die böse USA. Oder wie sollen wir diese offensichtliche Unfehlbarkeit der deutschen Justiz werten. Wir überlassen das unseren Lesern.
Was hat einmal ein Anwalt gesagt: “Ein Richter kann sich bei Beschlüssen das er einen Fehler gemacht. Aber “Dummheit könne man keinem Richter vorwerfen. Nur einen vorsätzlichen Rechtsbruch. Diesen konnte man angeblich noch einmal den Richtern des Nazi Volksgerichshofes nachweisen, wie die Urteile dazu aus den 600er Jahren des 19. Jahrhunderts beweisen. Die Nazi Richter, die Jugendliche willkürlich zum Tode verurteilt hatten, wurden freigesprochen.
Aber vielleicht lohnt es sich in manchen Fällen dieses Risiko einzugehen einzugehen, um den Robenträgern bereits im Vorfeld das Handwerk zu legen?
Sehr guter Bericht, Zeigt die Grenzen dieses angeblichen Rechtsstaates. Der Willkür der Justiz, besonders der, der Richter und Staatsanwälte sind kaum Grenzen gesetzt.