Peinliche Panne beim LG Hamburg

Der umstrittene ehemaliger Leiter der JVA Glasmoor und jetzige Vorsitzende Richter am Landgericht Hamburg kann nicht zählen.

Muss ein Richter rechnen können? Offenbar nicht ! Jedenfalls nicht in Hamburgwie die peinliche Panne beim LG Hamburg, dafür ist der Vorsitzende Richter am Landgericht Hamburg, Dr. Matthias Steinmann allein verantwortlich, zeigt. Er versäumte es ein Urteil rechtzeitig bei der Geschäftsstelle abzugeben, so dass ein Prozess mit bis dahin 19 Verhandlungstagen wieder aufgerollt werden muss. Eine peinliche Panne des für sonderbare Urteile nicht unbekannten Richters. Dabei verkündete Dr. Steinmann noch im Juni 2019 ein Lebenslang für den Ex-Mongols-Rocker Arasch R.. Ihn hatte die Große Strafkammer des Landgericht Hamburg unter Vorsitz des fristversäumenden Richters im Juni 2019 für schuldig befunden, aus dem Gefängnis heraus einen Mordanschlag auf den stadtbekannten Hells Angel Dariusch F. in Auftrag gegeben zu haben. Verurteilt wurde auch R.s Freundin Lisa S. Sie hatte den Mercedes gefahren, aus dem nahe der Reeperbahn mehrere Schüsse auf den „Höllenengel“ abgegeben worden waren, als dieser in seinem eisblauen Bentley an einer roten Ampel wartete. Es war einer der spektakulärsten Prozesse des Jahres, der seltene Einblicke in eine Subkultur bot, deren Mitglieder sich außerhalb des Gesetzes wähnen und in der Ehrverletzungen mit Waffengewalt vergolten werden.

Vorsitzender Richter verschwendet Steuergelder weil er sich verrechnet

Und am Ende 19 Verhandlungstage und eine Urteilsverkündung für Nichts! Kosten für den Steuerzahler: Sechsstellig.

Keine Rede von disziplinarrechtlichen Massnahmen für einen so gravierenden Fehler. Stattdessen bemühte sich die Hamburger Justiz um mediale “Schadensbegrenzung”. In einer von “Der Welt” veröffentlichten Stellungnahme hies es dazu:

“Richter Steinmann ist ein angesehener Jurist, die Fristüberschreitung ist ihm überaus peinlich.”

Steinmann geht mit sich selbst “hart ins Gerich”t: Er bedauere den Fehler außerordentlich, ließ er über Gerichtssprecher Kai Wantzen erklären, dieser hätte nicht passieren dürfen. Nach dem mündlichen Urteil hatte die Kammer neun Wochen Zeit, das mündliche Urteil, das zum Prozessende verlesen worden war, zu verschriftlichen. Diese Frist ergebe sich aus der Dauer der Hauptverhandlung, sagt Wantzen, und sei deshalb nach jedem Verfahren unterschiedlich lang. Die Kammer aber sei davon ausgegangen, elf Wochen Zeit zu haben. Warum? Ein einfacher Rechenfehler. Statt am 5. August lag das Urteil erst am 6. des Monats unterschieben vor.

Eine schwache Leistung in Grundrechenarten sind also die ganze Entschuldigung. Irgendeine Konsequenz hat das für den “angesehenen Juristen” natürlich nicht. Allein der Steuerzahler haftet für die schwache Leistung des Juristen.

Legalisiert Hamburger Richter Sterbehilfe?

Zuvor fiel Dr. Matthias Steinmann auch schon mal durch ein freundliches Urteil gegenüber Sterbehelfern auf.

Im einem Prozess in Hamburg um Suizidbeihilfe für zwei über 80-jährige Frauen hatte das Landgericht Hamburg unter Vorsitz von Dr. Matthias Steinmann den Mediziner und Psychiater Johann Friedrich S. (75) nach fünfjähriger Verfahrensdauer freigesprochen (Az.: 619KLs7/16). Dem Mediziner war versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vorgeworfen worden, nachdem in seinem Beisein 2012 zwei über 80 Jahre alte Frauen nach der Einnahme todbringender Medikamente gestorben waren. Die Staatsanwaltschaft sah einen Fall von Totschlag und verlangte sieben Jahre Haft, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Die Entscheidung der Frauen, aus dem Leben scheiden zu wollen, sei von ihnen bewusst getroffen worden, sagte der Vorsitzende Richter des Hamburger Landgerichts und sprach vom „ernsthaften Willen, frei von Mängeln“. Die Frauen hätten nicht zu unüberlegten spontanen Entscheidungen geneigt. Ausschlaggebend für das Urteil waren 2010 verfasste Patientenverfügungen der beiden, worin sie lebensverlängernde Maßnahmen untersagten. „Und das ist bindend“, sagte Richter Matthias Steinmann.

Vermittelt wurde der “Sterbehelfer” vom Verein Sterbehilfe Deutschland e.V., den der ehemalige Dienstherr des Richters, der frühere Justizsenator Roger Kusch ins Leben gerufen hatte. Roger Kusch selbst war nicht angeklagt.

Roger Kusch`s Verein ist in Deutschland seit vier Jahren verboten. war also zum Zeitpunkt des umstrittenen Urteils bereits auf der Verbotsliste. Und ursprünglich gab es auch eine Anklage in dieser Sache gegen Roger Kusch selbst.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte, der Fall zeige, dass „dringend ein eigener Straftatbestand für das Verbot der organisierten Suizidbeihilfe“ geschaffen werden müsse. Bislang ist diese straffrei. Außerdem kritisierte Brysch, dass die Gesundheitspolitik noch immer kein Konzept gefunden habe, Pflege so zu organisieren, dass Menschen nicht in existenzieller Angst davor lebten.

Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator wurde nicht zugelassen

Zum Erstaunen vieler wurde in diesem Fall eine Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator nicht zugelassen.

Dem Hamburger Sterbehelfer Roger Kusch bliebt der Gang vors Gericht erspart. Im Zusammenhang mit der Sterbehilfe für zwei über 80-jährige Frauen in Hamburg ließ das Oberlandesgericht die Anklage wegen Totschlags gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator und Vorsitzenden des Vereins Sterbehilfe Deutschland nicht zu.

Der Facharzt für Nervenheilkunde musste sich dagegen wegen des Vorwurfs der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vor dem Vorsitzenden Dr. Matthias Steinmann und seiner Grossen Strafkammer verantworten. Nahezu erwartungsgemäss wurde aber auch er dann freigesprochen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte dazu, die Entscheidung zeige, wie notwendig das gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Suizidvermittlung durch den Bundestag gewesen sei. „Nun gibt es ein wirksames Instrument dem Tod aus den Gelben Seiten ein Riegel vorzuschieben“, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Vielleicht kommt dann ja auch eine Grosse Strafkammer zu einer anderen Ansicht.

Nächster ArtikelDas Ende journalistischer Monotonie in Deutschland?