Ständig wird von irgendwelchen vermeintlichen Gutmenschen behauptet, dass irgendwer und irgendwie gegen das Asylrecht verstossen wird. Jetzt geht es wieder gegen Polen. Dabei verstossen Politiker und Behörden bei ihrer Handhabung illegaler Einwanderung gegen das Grundgesetz. Danach ist Asyl nur für “politisch Verfolgte” zu gewähren.
Polen, aber auch Litauen und Lettland versuchen ihre Grenzen abzuriegeln und reagieren mit angeblich umstrittenen Zurückweisungen der Migranten, sodass diese keine Asylanträge stellen können. Dies geschieht häufig auch durch Anwendung von Gewalt, falls die Einreisewilligen nicht freiwillig umkehren. Zusätzliches Leid entsteht dadurch, dass belarussische Beamte die Zurückgewiesenen oft daran hindern, aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere zurückzukehren.
So zum Beispiel Die Welt. Was die Welt und die meisten deutschen Politiker und anderen Gutmenschen, von den fragwürdigen NGO, die sich als Menschenschlepper betätigen mal ganz abgesehen, übersehen, ist die tatsächliche Basis der so oft zitierten und völlig falsch verstandenen oder wiedergegebenen Asylrechts:
Gesetze sind dazu da umgesetzt zu werden
Politiker und NGO`s verstossen täglich gegen das Asylgesetz – Wo bleiben die Anklagen?
Der Begriff ” Asyl ” kommt aus dem Griechischen und bedeutet “sicher” oder auch „Ort der Sicherheit“. Es meint somit den Zufluchtsort für Personen, die verfolgt werden. Das Asylrecht meint das Recht für politisch Verfolgte. Das Asylrecht ist im Grundgesetz ein fest verankertes Grundrecht.
Es garantiert kein Recht auf illegale Einwanderung und auch kein Recht auf Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen. Zudem garantiert es kein Asyl in einem Wunschland mit den höchsten Sozialleistungen.
Deutsche Politiker missachten den tatsächlichen Wortlaut des Asygesetzes
Die meisten und damit sind 97 Prozent aller Migranten gemeint, haben kein Recht auf Asyl, da es sich nicht um politisch Verfolgte handelt. Somit sind sie an der Grenze sofort zurückzuweisen, gegebenenfalls festzunehmen, zu verurteilen wegen illegaler Einreise und danach sofort abzuschieben. Ohne jahrelange Bearbeitung eines unrechtmässig gestellten Asylantrages mit rechtswidriger Duldung.
Die USA und Mexico verfahren so derzeit mit illegalen Einreisenden aus Haiti.
Anders unsere Politiker, die weitgehend mit ihren Feststellungen gegen gültiges Recht verstossen. So, wie es Politiker nahezu aller Parteien seit Jahrzehnten machen und somit das Asylgesetz zur illegalen Einwanderung missbrauchen.Normalerweise wären auch sie und erst rest die NGO, die sich als Menschenschlepper betätigen, strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen. Nicht nur die illegale Einwanderung ist strafbar auch deren Förderung.
Nach dem Aufenthaltsgesetz ist es strafbar, einer anderen Person bei einer illegalen Einreise, beziehungsweise dem illegalen Aufenthalt zu helfen (siehe oben). Auch hier bewahrt die unklare Rechtslage wieder vor Bestrafung in den Fällen, in denen es grundsätzlich auch eine legale Einreise etwa durch ein Touristenvisum hätte geben können.
Also, statt Polen für sein vernünftiges Handeln zu kritisieren, sollten wir ihnen nicht nur dankbar sein, sondern sie tatkräftig unterstützen. Wäre sinnvoller als Milliarden an den einen türkischen Diktator zu überweisen oder China Entwicklungshilfe zu zahlen. Vor den Gesetz sind in Deutschland offenbar nicht alle gleich, wie es das Grundgesetz vorschreibt. Der Normalbürger würde angeklagt und verurteilt werden. Nicht aber die NGO und Politiker. Und nicht zu vergessen, inwzischen leben ganze Heerscharen von Rechtsanwälten, viele von ihnen selbst mit Migrationshintergrund, vom “Asylgeschäft”. Sie stellen Asylanträge, kümmern sich um Sozialleistungen für ihr Klientel und kosten so den Steuerzahler jedes Jahr Unsummen. Die AFD fordert schon seit Jahren:
Asylbewerber müssen Prozesskosten selber tragen
„Das deutsche Asylrecht wird für den Steuerzahler endgültig zum Fass ohne Boden. Immer mehr abgelehnte Asylbewerber klagen gegen die Entscheidung des BAMF. Allein in diesem Jahr sind die Klagen um 151 Prozent gestiegen. Es ist bereits teuer genug, dass die Verwaltungsgerichte nun weiteres Personal einstellen müssen, um der Flut der Klagen Herr zu werden. Es muss jedoch wie Hohn für jeden Steuerzahler klingen, wenn er erfährt, dass viele der Kläger darüber hinaus auch noch Prozesskostenhilfe vom Staat erhalten.
So verursachen die abgelehnten Asylbewerber Kosten für den Steuerzahler in vielfacher Höhe: Mit der Bearbeitung ihres Antrages, mit der Klage gegen die Ablehnung samt Prozesskostenhilfe und mit der abschließenden Abschiebung. Das ist ein unhaltbarer Zustand und eine Steuerverschwendung, die ganz einfach abgestellt werden könnte: Die abgelehnten Asylbewerber müssen für die verursachten Kosten selbst aufkommen. Es ist völlig ungerechtfertigt, dass die Allgemeinheit für die klagefreudigen Asylbewerber aufkommen muss.“
Auch die AFD hat manchmal gute Ideen. Man setzt sie nur nicht um.
Hoffen wir, das sich Polen und andere gesetzestreue Ländern nicht erpressen lassen.