Skandal: LG Richter wegen Besitz von Kinderpornografie zu einer milden Strafe verurteilt

Ein Normalbürger hätte sicherlich ein härteres Urteil bekommen

Viele Menschen empfinden das als einen Skandal: Skandal: Richter wegen Besitz von Kinderpornografie zu einer milden Strafe verurteilt. Früher urteilte er über andere am Landgericht AUGSBURG und das meist recht hart. Jetzt wurde der Richter, vormals am Landgericht Augsburg tätig, selbst verurteilt. Er besorgte sich Tausende Kindesmissbrauchsdarstellungen – unter anderem aus Strafakten und aus dem Dark Net. Jetzt wurde er zu einer milden Geldstrafe verurteilt. Das auch noch von einem Amtsgericht in Augsburg, dem Gerichtsstand an dem dieser Richter früher selbst in einer höheren Position (Strafrichter am Landgericht) tätig war. Nur in Deutschland ist so etwas möglich. In den USA wäre ein Gericht dafür zuständig gewesen, zu dem dieser Richter keinerlei Beziehung gehabt hätte.

Ein ehemaliger Richter am Augsburger Landgericht ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der 59-Jährige habe sich einen Teil der mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen aus Strafakten beschafft, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.

Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg sei nun rechtskräftig, der Mann sei damit vorbestraft.

Auslöser der Ermittlungen gegen den Ex-Richter waren demnach Hinweise aus dem Ausland, dass der Mann im Jahr 2019 auf einer Darknet-Plattform für kinderpornografisches Material angemeldet war. Bei einer Durchsuchung im Juni 2020 stellten die Ermittler dann umfangreiches Beweismaterial sicher.

Zum Zeitpunkt der Verurteilung Anfang Juli war der 59-Jährige nicht mehr als Richter tätig. Er hatte um seine Entlassung aus dem Richteramt gebeten.

Ohne seine eigene “Bitte” um Entlassung könnte dieser “Richter” weiterhin über andere richten. So heisst es im Strafgesetzbuch:

Verlust der Amtsfähigkeit und dergleichen (§ 45 ff StGB)

Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Gemäß Absatz 2 kann das Gericht dem Verurteilten für die Dauer von 2 bis 5 Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

Öffentliche Ämter sind insbesondere Ämter der staatlichen Verwaltung und der Justiz sowie solche der Gemeinden, auch öffentliche Anstalten (Universität, Sozialversicherung) zählen dazu, nicht jedoch die Kirchen. Auch ehrenamtliche Richter fallen darunter. Nicht darunter fallen Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater.

Eine Geldstrafe führt somit nicht zum Verlust der Amtsfähigkeit. Und ganz sicher nicht zum Verlust der Pension. Wir dürfen sicherlich erwarten, dass dieser Mann sich in den Vorruhestand hat versetzen lassen und nun vom Steuerzahler bis an sein Lebensende eine nette Pension kassieren wird. Inklusive aller Nebenleistungen (Erste Klasse Versorgung im Krankheitsfall).

Dazu heisst es u.a.:

Die Versorgungsbezüge umfassen das Ruhegehalt, den Kinderanteil im Familienzuschlag und ggf. einen Kindererziehungszuschlag, Kindererziehungsergänzungszuschlag und Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag. Bei Eintritt
oder Versetzung in den Ruhestand wird ein Ruhegehalt nur gewährt, wenn eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet worden ist oder die Zurruhesetzung auf Grund eines Dienstunfalles erfolgte. Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (1.1) und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (1.2) berechnet. Danach bekommt er ab sofort ca. 3.000 Euro im Monat vom Steuerzahler. Da fällt die Geldstrafe sicherlich kaum ins Gewicht. Und er hat mehr Zeit für andere Hobbys.

Der Mann legte ein Geständnis ab und nahm den Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg an. Damit entging er einer öffentlichen Verhandlung.

In den so fot in Deutschland gescholtenen USA werden Richter, Staatsanwälte und Polizeichefs gewählt. Keine Absicherung auf Lebenszeit.

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