Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.
Diese Aussage ist geradezu unglaublich. Also der Bund haftet, allerdings nur der der Altersgruppe 12 bis 18? In anderen Altersgruppen übernimmt demnach nach wie vor niemand die Haftung. Und wer ist der Bund der haftet. Natürlich der dumme Steuerzahler, also wir alle. Erneut stellt sich die Frage, warum die Hersteller, die mit den Impfungen in Sachen Corona Milliardengewinne einfahren nicht für ihre Impfstoffe auch die Haftung übernehmen? Beziehungsweise nicht übernehmen wollen?
Biontech, Pfizer, Moderna und andere verweigern weiterhin die Haftung für ihre COVID19 Impfstoffe
Die Europäische Union (EU) gewährt Herstellern von potentiellen Impfstoffen gegen Covid-19, , auf deren Drängen hin, eine eingeschränkte Haftung im Falle von unvorhergesehenen Nebenwirkungen. Das erklärte die Vorsitzende des Verbandes Europäischer Impfstoffhersteller (Vaccines Europe), Sue Middleton, am Dienstag bei einer Anhörung vor dem EU-Parlament. Die EU-Kommission habe dahingehende Haftungsklauseln in die Verträge mit AstraZeneca und Sanofi eingebaut und verhandle darüber auch bereits mit anderen Herstellern.
Die EU entschädigt Hersteller von Covid-19-Impfstoffen, sollten diese gegenüber Patienten für unvorhergesehene Nebenwirkungen ihrer Vakzine haftbar gemacht werden. „Die Kommission oder die Mitgliedstaaten würden die Unternehmen im Wesentlichen für Kosten entschädigen, die von rechtlichen Schritten aufgrund solcher Fälle entstehen“, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters Middletons Aussage vor dem EU-Parlament. Solche Zwischenfälle seien allerdings selten und bisher seien noch nicht alle Verträge unterschrieben.
Ein Sprecher der EU-Kommission wollte Middletons Aussage nicht kommentieren, bestätigte aber, dass die Vorverkaufsverträge vorsähen, „dass die Mitgliedstaaten die Hersteller für bestimmte Haftungen entschädigen, die unter bestimmten und strengen Bedingungen auftreten“. Allerdings liege die Haftung weiterhin bei den Unternehmen. Reuters zufolge äußerten hohe EU-Beamte, dass Einschränkungen dieses rechtlichen Schutzes weiteren Vorverkaufsverträgen mit anderen Herstellern im Wege stünden.
Die USA seien noch weiter gegangen und hätten allen potentiellen Impfstofflieferanten eine Haftungsfreistellung im Falle unvorhergesehener Nebenwirkungen garantiert. Dieses sogenannte „No-Fault System“, das bereits 2005 mit dem „Public Readiness and Emergency Preparedness Act“ (PREP) für Krisen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit eingeführt wurde, gewährleiste den Herstellern Planungs- und Kostensicherheit und ermögliche auch betroffenen Bürgern schnelle Entschädigungen im Schadensfall. Allerdings seien diese Entschädigungen für Patienten gedeckelt und üblicherweise niedriger als sie es ohne diese Regelung wären. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte ihren Mitgliedstaaten gegenüber bereits erklärt, dass sie sich auf Forderungen nach beschränkter Haftung einstellen müssten, wenn sie sich in Verhandlungen zu Vorverkaufsabkommen begeben.
Unglaublich: Bund haftet nur für Impfschäden bei Kindern! Soll dieser Haftungsausschluss vertrauensbildend wirken?
Nicht Null Haftung für Schäden. Staaten müssen sogar Anwalts- und Gerichtskosten der Konzerne übernehmen. Ein unglaublicher Vorgang bedenkt welche Milliarden gewinne die Hersteller gleichzeitig mit den Impfstoffen erwirtschaften.
Zuerst das Wichtigste aus drei Vertragsklauseln:
- (Ziffer 2.1) Die vereinbarten Abnahmemengen gelten auch dann, wenn zweckmässigere Impfstoffe oder wirksame Medikamente auf den Markt kommen sollten.
- (Ziffern 8.1 bis 8.4) Pfizer/Biontech befreit sich nicht nur selbst aus jeglicher Haftung für irgendwelche Schäden. Auch sämtliche Drittbeteiligte an der Produktion, an der Distribution, der Vermarktung sowie auch die beauftragten Forscher und die Verabreicher des Impfstoffs usw. sind von jeglicher Haftung befreit.
Wird gegen Pfizer/Biontech irgendwo vor Gericht geklagt, müssen die Vertragspartner (also die Regierungen) sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, Vergleichskosten, Entschädigungen, Bussen und andere Ausgaben übernehmen.
[Trotzdem verbreiten Behörden immer noch die Unwahrheit, dass die Hersteller für auftretende Schäden haften, sofern die Impfung als Ursache feststeht.] - (Ziffer 10.4) Der Inhalt des Vertrags muss bis zehn Jahre nach Vertragsauflösung strikt geheim gehalten werden. Im Vertrag mit Israel ist eine Geheimhaltung sogar von 30 Jahren vereinbart. Offensichtlich gibt es im Vertrag mit Israel, das sich vor allen anderen Staaten grosse Mengen Impfstoff sichern konnte, mehr zu verstecken
Solche einseitigen, jetzt durch ein Leck doch öffentlich gewordene Vertragsklauseln sind nach deutschem Recht missbräuchlich. Doch die Regierung als Vertragspartnerin wagt es wohl nicht, die Klauseln vor Gericht anzufechten.
Geheimnistuerei untergräbt das Vertrauen in Impfstoffe
Solange das Impfen freiwillig ist, lassen sich viele nur impfen, wenn sie den Behörden vertrauen. Schliesslich handelt es sich bei den mRNA-basierten Impfstoffen von Pfizer/Biontech und Moderna um eine neuartige Technologie, die bisher erst versuchsweise als Impfstoff gegen die Tollwut und einzelne Influenzaviren ausprobiert wurde, jetzt jedoch Hunderten Millionen gesunder Menschen gespritzt wird. Diese Corona-Impfstoffe sind nur zeitlich befristet zugelassen, weil Studien über seltene, aber mögliche mittel- und langfristige Nebenwirkungen noch fehlen.
Eine kritische Haltung rechtfertigt sich schon deshalb, weil Behörden und Experten eine möglichst grosse Durchimpfung der Bevölkerung anpeilen und deshalb kaum zu erwarten ist, dass sie gleichzeitig über Nachteile unvoreingenommen informieren. Schon zu oft mussten Medikamente, aber auch Impfstoffe, nach angerichtetem Schaden wieder vom Markt zurückgezogen werden.
Zuständig für Fragen der Entschädigung ist nicht der Hersteller, sondern der Käufer, also die abnehmenden Staaten, die alle Kosten aus den Taschen von Steuerzahlern erstatten. Schadenersatzklagen sind somit nicht gegen den Hersteller zu richten, sondern gegen den Käufer. Es ist, als wollte man den Kunden dafür verantwortlich machen, falls das Produkt ihn krank macht:
Alle Kosten, egal welcher Art diese Kosten sind, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen, werden vom Käufer, also von den abnehmenden Staaten aus Steuergeldern getragen. Trotzdem kann Pfizer/Biontech sich entscheiden, die Kontrolle über Rechtsstreits auszuüben und die eigenen Anwälte mit der Angelegenheit zu betrauen. Die Kosten trägt in jedem Fall der Impfstoff abnehmende Staat und damit der Steuerzahler. Gewinne gehören also allein den Konzernen wie Biontech, Verluste durch Klagen und Impfschäden hat gefälligst der Steuerzahler zu tragen, also die Allgemeinheit.
Und noch nicht einmal die Forschungsgelder in Milliardenhöhe wurden bis heute von Biontech zurück erstattet.
Fazit: So ein Verhalten hat die Welt noch nicht gesehen.